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Ausbildung zum ADTV-Tanzlehrer

ADTV Tanzlehrerausbildung

Ein Berufsbild, das weit mehr beinhaltet, als Schritte zu lehren! -    

Machen Sie lebendige Erfahrungen! Mit sich...  mit uns...!!

Die Berufsausbildung im ADTV umfasst eine praktische, tänzerische, fachlich-theoretische und überfachliche Ausbildung, die sich am Berufsbildungsgesetz orientiert.

Diese betriebliche Ausbildung beginnt jeweils zum 1.8., 1.9. oder 1.10. eines Jahres in einer anerkannten Ausbildungsschule des ADTV mit einer dreijährigen Lehre. Dazu begleitend findet bis zu drei Mal vormittags fachlich-theoretischer und tänzerischer Unterricht in einer autorisierten ADTV Berufsausbildungsschule statt. Weitere berufsbegleitende Inhalte werden außerbetrieblich in Seminaren vermittelt.

Neben der Ausbildung im Gesellschaftstanz gehören zur Ausbildung zum ADTV Tanzlehrer außerdem noch Spezialausbildungen dazu, deren Inhalt im Rahmen des gegebenen Kataloges von verschiedenen Fachbereichen wählbar sind.

Derzeit befinden sich 478 Auszubildende im ADTV. Sie sind als assoziierte Mitglieder in der Mitgliederversammlung redeberechtigt und werden im Präsidium vom Leiter der Angestellten Tanzlehrer (AT), Christoph Möller vertreten.

ADTV -Tanzlehrer/-in: Aufgaben und Tätigkeiten

ADTV-Tanzlehrer/-in Aufgaben und Tätigkeiten (Kurzform)

Sie unterrichten Tanzschüler/innen unterschiedlichen Alters vor allem in Gesellschaftstänzen. Zur Vorbereitung ihres Unterrichts wählen Tanzlehrer/innen Übungen aus und stellen das Unterrichts- und Trainingsprogramm zusammen. Während des Unterrichts bedienen sie die Musikanlage, demonstrieren die zu erlernenden Tänze durch Vortanzen, erklären die Schrittfolgen der Figuren für Männer und Frauen und korrigieren die Bewegungsabläufe der Tanzschüler/innen. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, Choreografien auszuarbeiten, Tanzveranstaltungen zu organisieren und durchzuführen sowie Dienst- und Kurspläne auszuarbeiten. Im Vereinssport betreuen sie Tanzsportgruppen, Turnierpaare oder Formationen, halten das Gruppentraining ab und führen ihre Schüler/innen an Turnier- oder höherklassigen Tanz heran. Im Leistungssport leiten Tanzlehrer/innen das tänzerische Training eines Tanzpaares oder einer kleinen Mannschaft, für die sie ebenfalls Übungen für das Konditionstraining zusammenstellen oder die Öffentlichkeitsarbeit übernehmen.

Im sozialpädagogischen und sozialtherapeutischen Bereich unterrichten sie ihre Schüler/innen unter Berücksichtigung sozialpädagogischer und sozialtherapeutischer Aspekte, um zu deren Persönlichkeitsentwicklung beizutragen, individuellen Lebensmut oder soziale, intellektuelle und sportliche Fähigkeiten zu fördern. Im Behinderten- und Rehabilitationssport geht es vor allem darum, sowohl die körperliche Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit als auch das Selbstvertrauen der Schüler/innen zu steigern.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Tanzlehrer/innen bringen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Einzelstunden und Tanzkursen, aber auch in fest eingerichteten Tanzkreisen oder -clubs verschiedene Arten von Tänzen bei.

Allrounder auf dem Parkett

Ihre Schüler/innen bringen ganz unterschiedliche Vorkenntnisse mit; Anfänger sind ebenso dabei wie Turniertänzer. Als Kindertanzlehrer/innen fördern sie speziell das rhythmisch-tänzerische Ausdrucksvermögen sowie die Bewegungsfreude und -fähigkeit von Kindern.

Ob Walzer, Tango oder Slow-Fox, ob Rumba, Rock'n' Roll, Discotanz oder Hip-Hop - Tanzlehrer/innen beherrschen all diese verschiedenen Tanzstile selbst. Sie sind aber auch in der Lage, Menschen aller Altersgruppen, Anfängern wie Fortgeschrittenen, Singles und Paaren die jeweiligen Schrittfolgen der Tänze zu vermitteln. Hilfreich sind dabei Unterrichts- oder Trainingsprogramme, die sie selbst planen und auf die jeweiligen Schüler/innen zuschneiden. Sie demonstrieren die Schrittfolgen der Tanzfiguren sowohl für Männer als auch Frauen und achten dabei u.a. auf Takt, Rhythmus, Haltung, die Bein- und Fußarbeit sowie die Führung. Wenn Jugendliche wie ihre Idole tanzen wollen, bilden aktuelle Videoclips mit den Choreografien von Stars aus Funk und Fernsehen die Unterrichtsgrundlage. Tanzlehrer/innen berücksichtigen die individuellen Fähigkeiten jedes Einzelnen und bemühen sich, jeden Schüler entsprechend seinem Leistungsvermögen gezielt zu fördern und bei Rückschlägen auch zu motivieren.

Vom Kindertanz bis zum therapeutischen Tanz

Bereits ab dem Kindergartenalter können Kinder Tanzunterricht erhalten. Kindertanzlehrer/innen fördern die Kinder individuell und angepasst an ihren jeweiligen Entwicklungs- und Erfahrungsstand. Sie machen mit ihnen Spiele und Gymnastik, bringen ihnen Tänze, Bewegungsabläufe und je nach Alter auch kleine oder größere Choreografien bei. Dadurch nehmen Körperkontrolle sowie Körper- und Selbstbewusstsein der Kinder zu. Als Nebeneffekt lernen die Kinder obendrein, sich in eine Gruppe zu integrieren.

Im Behinderten- und Rehabilitationssport sind Tanzlehrer/innen an Tanzschulen beschäftigt, in denen sie Tanzschülern und -schülerinnen mit Behinderung sowie Rehabilitanden und Rehabilitandinnen Tanzunterricht erteilen. Dabei geht es vor allem darum, sowohl die körperliche Beweglichkeit der Schüler und Schülerinnen und ihre Koordinationsfähigkeit als auch ihr Selbstvertrauen zu steigern.

Tanzlehrer/innen im sozialpädagogischen und sozialtherapeutischen Bereich unterrichten Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Tanzen unter Berücksichtigung sozialpädagogischer und sozialtherapeutischer Aspekte, um zu deren Persönlichkeitsentwicklung beizutragen. Beispielsweise fördern sie individuellen Lebensmut oder soziale, intellektuelle und sportliche Fähigkeiten.

Turniere und Leistungssport

Mit Tanzsportgruppen, Turnierpaaren, Formationen oder Leistungssportlern und -sportlerinnen sind Tanzlehrer/innen häufig unterwegs, dann leisten sie vor und auch nach den Turnieren seelischen Beistand, geben letzte Anweisungen vor dem Auftritt und beobachten die Konkurrenz. Auch in die Auswahl und Gestaltung der Kostüme für entsprechende Wettbewerbe sind sie maßgeblich involviert. Sie organisieren ebenfalls die Teilnahme an Wettbewerben auf Landes- bzw. Bundesebene. Auch für die Aus- und Weiterbildung von Wertungsrichtern und -richterinnen und Lehrkräften im Bereich des Deutschen Tanzsportverbandes (DTV) im Deutschen Sportbund (DSB) können sie zuständig sein.

Knigge und Co.

Auch mit gutem Benehmen kennen sich Tanzlehrer/innen bestens aus: Begrüßung und Vorstellung, Kleiderordnung, Essen und Tischmanieren sind Themen, die ebenfalls in den Unterricht einfließen.

Neben dem Unterricht wickeln Tanzlehrer/innen auch Geschäftsvorgänge ab, erledigen zum Beispiel den Schriftverkehr mit Kursteilnehmern und Vertragspartnern, betreuen Kunden oder arbeiten in der Organisation und Verwaltung der Tanzschule mit. Sie planen Halloween-Partys, Herbst- und Weihnachtsbälle oder Seniorentanzveranstaltungen. Als Tanzschulinhaber/innen übernehmen sie zudem die praktische Berufsausbildung zukünftiger Tanzlehrer/innen.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen Tanzlehrer/innen haben folgende Aufgaben: An Tanzschulen

Tanzunterricht/-training nach Unterrichts-/Trainingsprogrammen erteilen
tänzerische Kenntnisse vermitteln durch Erklären und Vortanzen der Tanzfiguren, z.B. für Standard- und lateinamerikanische Tänze, z.B. Walzer, Foxtrott, Quickstep, Samba, Rumba, Cha-Cha-Cha, Schrittfolgen für Männer und Frauen erläutern
fortgeschrittene Tanzschüler/innen auf den Erwerb von Tanzabzeichen vorbereiten
gesellige Tanzveranstaltungen und andere Angebote der Freizeitgestaltung organisieren und durchführen gute Umgangsformen vermitteln (z.B. Kleiderordnung, Begrüßung und Vorstellung)
Kostüme, z.B. für Formationen, auswählen und gestalten
Tanzschüler/innen in Tanzkreisen oder -clubs tänzerisch oder tanzsportlich betreuen
alle im Umgang mit Tanzschülern/-schülerinnen, Geschäftspartnern, Vereinen, Verbänden und Behörden anfallenden organisatorischen Aufgaben erledigen sowie in der Verwaltung der Tanzschule mitarbeiten
ggf. auch Jazz-Dance und Stepp oder Irish Dance, Rock'n'Roll unterrichten
im Rahmen einer Spezialisierung als Kindertanzlehrer/in die Bewegungsfreude der Kinder, ihre Kreativität, ihr Gefühl für Rhythmus und tänzerischen Ausdruck, aber auch ihre Fähigkeit zur Eingliederung in eine Gruppe fördern

Im Vereinssport

Nichtturniertänzer/-innen und Tanzsportgruppen betreuen Turnierpaare oder Formationen betreuen
Trainingspläne erstellen
Gruppentraining leiten zum Turniertanz hinführen
Einstieg in den höherklassigen Tanz anbieten

Im Leistungssport

Tanzpaare oder kleine Mannschaften auf Landes- oder Bundesebene betreuen mit den Paaren an Schrittfolgen und Schrittverbindungen arbeiten Übungen zur Steigerung der Kondition ausarbeiten
Turnier-, Leistungs- und Weltranglisten führen und auswerten über anstehende Wettbewerbe und Turniere informieren, Schüler/innen bei Wettbewerben und Turnieren fristgerecht anmelden
bei Spitzenpaaren auch: Öffentlichkeitsarbeit durchführen, zum Teil auch Pressekonferenzen nach Turnieren
ggf. auch Aus- und Weiterbildung der Wertungsrichter/innen, Übungsleiter/innen oder Tanzsporttrainer/innen organisieren

Im Behinderten- und Rehabilitationssport bzw. sozialpädagogischen und sozialtherapeutischen Bereich

Tanzunterricht/-training nach Unterrichts-/Trainingsprogrammen erteilen
tänzerische Kenntnisse vermitteln, dabei sowohl die körperliche Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit als auch das Selbstvertrauen der Schüler/innen steigern
Unterrichtskonzepte gemäß den individuellen Fähigkeiten der Schüler/innen erstellen
Unter- und Überforderungen der Schüler/innen vermeiden

Arbeitsbereiche/Branchen

Tanzlehrer/innen arbeiten hauptsächlich in Tanzschulen, -studios und -clubs, in Fitnessstudios und Tanzvereinen oder für Volkshochschulen. Darüber hinaus sind sie in Gesundheitsreinrichtungen tätig, etwa in Rehabilitationskliniken. Auch im Sozialwesen können sie beschäftigt sein, z.B. in Jugendzentren oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Branchen im Einzelnen

Sport, Fitness, Wellness
Sport- und Freizeitunterricht, z.B. Tanzstudios und -clubs, selbstständige Tanzlehrer/innen Sportvereine, z.B. Tanzvereine
Fitnesszentren

Erwachsenenbildung, sonstiger Unterricht Unterricht a. n. g., hier: Volkshochschulen Kulturunterricht, hier: Tanzstudios, -schulen.Darüber hinaus bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten in folgenden Arbeitsbereichen/Branchen:

Gesundheitswesen
Vorsorge- und Rehabilitationskliniken

Sozialwesen Pflegeheime

Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime
Sonstiges Sozialwesen a. n. g., z.B. Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime), z.B. Jugendwohnheime

Arbeitsorte

In Tanzsälen, Fitnessstudios und Sporthallen erteilen sie Tanzunterricht. Tanzlehrer/innen, die Turnierpaare betreuen, sind häufig auf Reisen zu den Wettkämpfen unterwegs, teilweise auch im Ausland. In Büros erledigen sie Organisations- und Verwaltungsaufgaben.

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Tanzlehrer/innen unterrichten Menschen aller Altersgruppen - ob Anfänger/innen, Fortgeschrittene, Singles oder Paare. Beim Unterricht tragen sie die jeweils angemessene Kleidung und Tanzschuhe. Wenn sie selbst aktiv sind, benötigen sie auch Tanzkleidung. Sie bedienen Musikanlagen und -geräte und halten CDs mit der entsprechenden Musik bereit. Wichtige Hilfsmittel für das Training von Tanzgruppen und Turniertänzern sind auch Videogeräte und - aufzeichnungen. Damit ihre Erklärungen für alle Teilnehmer des Tanzunterrichts oder -trainings verständlich sind, benutzen sie ggf. ein Mikrofon.

Für das Abwickeln geschäftlicher Vorgänge sind Computer, Telefon oder Faxgerät erforderlich.

Arbeitsbedingungen

In Tanzschulen und -studios arbeiten Tanzlehrer/innen in Sälen oder Räumen.

Tanzunterricht erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Tanzschülern/-schülerinnen der verschiedensten Altersstufen und mit unterschiedlichen Tanzkenntnissen. Je nach Einsatzbereich gehen Tanzlehrer/innen auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Schüler/innen ein: Im Behinderten- und Rehabilitationssport oder im sozialpädagogischen und sozialtherapeutischen Bereich fördern sie mit pädagogischem Geschick körperliche Beweglichkeit, individuellen Lebensmut oder soziale, intellektuelle und sportliche Fähigkeiten.

Die meisten anfallenden Tätigkeiten planen und koordinieren sie selbstständig und eigenverantwortlich, sie sprechen sich aber auch mit anderen Tanzlehrern/-lehrerinnen sowie gegebenenfalls Vorgesetzten, wie z.B. mit Tanzschulleitern bzw. -leiterinnen oder Vereinsvorsitzenden, ab. Bei der Arbeit mit Tanzschülern/-schülerinnen kann es auch zu Körperkontakt kommen, wenn sie Tanzschritte demonstrieren.

Wenn sie Choreografien erarbeiten, benötigen sie Kreativität, sorgfältig planen sie Unterrichtsprogramme, um ihre Tanzschüler/innen weder zu über- noch zu unterfordern. Verständlich informieren sie über Schrittfolgen sowie Körperhaltung und gehen auch auf etwaige Rückfragen ein. Rasch und unkompliziert stellen sie Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schülern her und halten sowie vertiefen diesen. Im Unterricht treten sie nicht nur souverän und sicher auf, sondern entwickeln auch ein Gespür für die Bedürfnisse und Gefühle ihrer Schüler/innen. Mit ihrem freundlichen und angenehmen Auftreten im Unterricht ermutigen sie diese, auch gehen sie auf deren individuelle Stärken und Schwächen ein.

In Tanzschulen, in denen nach einem festgelegten Stundenplan unterrichtet wird, arbeiten Tanzlehrer/innen vorwiegend in den Nachmittags- und Abendstunden. Im Leistungssport begleiten sie die Tänzer/innen zu Turnieren und sind deshalb viel an Wochenenden unterwegs.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

Arbeit in Sporteinrichtungen (z.B. Tanzsäle, Turnhallen, Fitnessstudios) Arbeit in Unterrichts-/Schulungsräumen
Arbeit unter den Augen von Kunden und Gästen (z.B. Übungen vorführen) enger Körperkontakt mit Menschen

Kundenkontakt (mit Tanzschülern/-schülerinnen)
Umgang mit Kindern und Jugendlichen
unregelmäßige Arbeitszeiten (Abend- und Wochenendkurse, an Wochenenden bei Wettkämpfen)

Spezialisierungsformen

Tanzlehrer/innen spezialisieren sich vor allem auf die Bereiche Gesellschaftstanz, klassischer und moderner Tanz, Folklore- oder auch Kindertanz. Dabei legen sie ihren Schwerpunkt auf Einzel- und Gruppenunterricht oder die Betreuung von Turnierpaaren. Außerdem haben sie die Möglichkeit, in sozialpädagogischen Einrichtungen sowie im Behinderten- und Rehabilitationssport tätig zu werden. Weitere Spezialisierungsmöglichkeiten bieten ihnen die Ausbildung von Nachwuchskräften sowie die Leitung eines Tanzstudios.

Zu folgendem Beruf liegen Beschreibungen im BERUFENET vor: Betriebsleiter/Betriebsleiterin - Gesundheitswesen/Freizeit/Fitness

Funktions- und Aufgabenbereiche

Als Tanzlehrer/in arbeitet man vorwiegend in folgendem betrieblichen Funktions- und Aufgabenbereich: Aus- und Weiterbildung

Weiterbildung im Überblick

Weiterbildung kann dazu dienen, fachlich auf dem Laufenden zu bleiben, sich zu spezialisieren, beruflich voranzukommen oder sich selbstständig zu machen.

Qualifizierung und Spezialisierung

Das Themenspektrum für eine fachliche Anpassungsweiterbildung ist breit und reicht von Tanz über Musik, Rhythmus und Bewegung bis hin zu Training und Unterricht. Auch wenn sich Tanzlehrer/innen auf Einsatzgebiete konzentrieren möchten, finden sie in Bereichen wie klassischer und moderner Tanz oder Kindertanz entsprechende Angebote.

Aufstieg

Wer sich das Ziel gesetzt hat, beruflich voranzukommen, kann ebenso aus einer Palette an Angeboten zur Aufstiegsweiterbildung auswählen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Tanztherapeut/in oder als Gymnastik- und Tanzpädagoge/-pädagogin mit dem Schwerpunkt Bewegungstherapie abzulegen.

Studium

Tanzlehrer/innen mit Hochschulzugangsberechtigung können studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Tanz erwerben.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Existenzgründung

Wer sich selbstständig machen möchte, kann z.B. eine eigene Tanzschule eröffnen.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg) Aufstieg und Studium Aufstiegsweiterbildungen (Auswahl)

Sonstige Aufstiegsweiterbildungen
Staatlich geprüfter Gymnastik- und Tanzpädagoge/Staatlich geprüfte Gymnastik- und Tanzpädagogin Schwerpunkt Bewegungstherapie
Tanztherapeut/Tanztherapeutin (Weiterbildung)

Studienfächer (Auswahl)

Tanz (Bachelor) Musikpädagogik (Bachelor) Musiktheater, Musical (Bachelor) Eurythmie (Bachelor) Sportwissenschaft (Bachelor)

Existenzgründung

Tanzlehrer/innen können sich z.B. mit einer eigenen Tanzschule selbstständig machen.

Wer sich selbstständig machen möchte, sollte sich umfassend beraten lassen, beispielsweise bei den Beratungsstellen der Kammern, Agenturen für Arbeit oder Kommunalverwaltungen.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit: durchstarten - Existenzgründung
Weitere Informationen:

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) KfW Mittelstandsbank
Allgemeiner Deutscher Tanzlehrerverband e.V. (ADTV)

Während der Ausbildung zum Tanzlehrer bzw. zur Tanzlehrerin erwirbt man beispielsweise folgende Kenntnisse:

Selbstmanagement (z.B. Prinzipien und Regeln der Zeitplanung)
Moderne Umgangsformen, Umgang mit Menschen (z.B. Begrüßen/Vorstellen/Bekanntmachen, angemessene Kleidung)
Animation und Motivation
Moderation, Veranstaltungsorganisation (z.B. Moderation für Kurse und Veranstaltungen, Planen von Veranstaltungen)
Partytänze (Line Dances, Party-, Mode- und Animationstänze)
Anatomie in der Tanzschule
Grundlagen der Allgemeinen Bewegungslehre
Unterrichtstheorie, Pädagogik und Rhetorik (z.B. lernpsychologische Grundlagen, Unterrichtsplanung, Umgang mit Musik und Sprache, Lernmodelle, Körpersprache, Sprechverhalten, Training des Lehrerverhaltens, Bewegungsanalyse und Fehlerbeseitigung, weiterführende Unterrichtsmodelle)
Unterrichtspraxis (z.B. Assistieren in allen Kursusstufen, Planen und Unterrichten von Grund- und Fortgeschrittenenkursen unter Anleitung und Aufsicht, Analysieren des Unterrichts)
Tanzen der offenen und geschlossenen Tänze (z.B. Herren- und Damenschritte, Figurenverbindungen) Technik der offenen und geschlossenen Tänze (z.B. Ziele, Technik und Stil)
Grundlagen der Bewegungs- und Isolationstechniken (z.B. Warm-up und Cool-down, Choreografieren)

Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden z.B. vermittelt:

Berufsbildung, Arbeitsrecht (z.B. Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag)
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Erste Hilfe, Jugendschutz (z.B. unfallverursachendes Fehlverhalten sowie berufstypische Unfallgefahren, berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, Verhaltensweisen bei Unfällen und Bränden sowie Maßnahmen der Ersten Hilfe, berufsbezogene Rechtsvorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen)

Abwicklung von Geschäftsvorgängen im Tanzschulbetrieb (z.B. Organisation der Tanzschule, Schriftverkehr mit Tanzschulkunden)

Kundenbetreuung
Betriebswirtschaftslehre (z.B. Art und Abwicklung von Zahlungen, Erstellen von Rechnung und Quittung, Berechnung von Mehrwertsteuern)
PC-Grundkenntnisse und moderne Kommunikation (z.B. Umgang mit den wichtigsten Programmen für die Tanzschule)
Musik in Theorie und Praxis (z.B. Noten- und Schlagwerte, Methoden des Zählens, rhythmisches Klatschen und Zählen)
Tanzen der ausbildungsrelevanten Tänze
Technik der ausbildungsrelevanten Tänze
Bewegungslehre der ausbildungsrelevanten Tänze
Unterrichtspraxis (z.B. Assistieren in allen Kursusstufen, Planen und Unterrichten von Grund- und Fortgeschrittenenkursen unter Anleitung und Aufsicht, Analysieren des Unterrichts)

Praktischer Unterricht

Praktischer Unterricht und Übungen machen einen Großteil der Ausbildungszeit aus. In den ersten beiden Ausbildungsjahren assistieren die angehenden Tanzlehrer/innen zunächst bei Kursen aller Kursusstufen, im dritten Jahr stehen dann das eigenständige Planen und Unterrichten auf der Tagesordnung.

Zur Ausbildung als Tanzlehrer/in kann zudem eine Zusatzausbildung gehören, deren Inhalt aus vorgegebenen Themenbereichen frei wählbar ist.

Ausbildungsbedingungen worauf man sich einstellen sollte Vollzeit- oder Teilzeitunterricht

Bildungseinrichtungen für angehende Tanzlehrer und -lehrerinnen gibt es derzeit nur in wenigen Städten. Wer sich für einen Vollzeitlehrgang oder eine Ausbildung in Teilzeit im Blockunterricht entscheidet, wird sich während der Unterrichtsphasen eine Unterkunft am Schulort suchen müssen und lebt dann getrennt vom gewohnten sozialen Umfeld.

Gut ausgestattet?

Bereits während der Ausbildung sollten die zukünftigen Tanzlehrer und -lehrerinnen über einen Computer mit Internetanschluss verfügen. Computer und Internet spielen bei Recherchen und für die Aufarbeitung des Unterrichtsstoffes eine wichtige Rolle.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre.

Verkürzungen/Verlängerungen

Verlängerungen der Ausbildungszeit (z.B. wegen nicht bestandener Abschlussprüfungen) werden vom Lehrgangsträger intern geregelt.

Ausbildungsform

Bei der Ausbildung Tanzlehrer/in handelt es sich um Lehrgänge, die in Vollzeit- oder Teilzeitform (Präsenzunterricht) stattfinden. Außerdem werden Lehrgänge am Wochenende bzw. in Blockunterricht angeboten. In die Ausbildung können fachpraktische Abschnitte eingebunden sein.

Die Ausbildung umfasst eine praktische, tänzerische, fachlich-theoretische und überfachliche Ausbildung.

Rahmenlehrplan für die Ausbildung zum Tanzlehrer/zur Tanzlehrerin                                                                                                 

 

Lernbereich:UE:  
Animation und Motivation         8  
Moderation, Veranstaltungsorganisation, Partytänze  16  
Moderne Umgangsformen, Umgang mit Menschen  8  
Selbstmanagement  8  
Anatomie in der Tanzschule         4  
Moderne Umgangsformen, Umgang mit Menschen    8  
Grundlagen der Allgemeinen Bewegungslehre 8  
Unterrichtstheorie, Pädagogik und Rhetorik         76  
Musik in Theorie und Praxis             36  
Technik der offenen und geschlossenen Tänze (Praxis WTP)        32  
Tanzen der offenen und geschlossenen Tänze (Praxis WTP)  32  
Technik der offenen und geschlossenen Tänze (Praxis DTA)32  
Tanzen der offenen und geschlossenen Tänze (Praxis DTA)  32  
Grundlagen der Bewegungs- und Isolationstechniken      32  
Gesamt332  

 

Hinzu kommen noch die Lernbereiche, die während der gesamten Ausbildungszeit vermittelt werden.

Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen

Ausbildungsabschluss

Die Ausbildung wird mit einer internen Prüfung des Lehrgangsveranstalters abgeschlossen.

Die Teilnehmer/innen erhalten nach bestandener Prüfung ein Abschlusszeugnis. Teilnehmer/innen, die keine Prüfung ablegen, erhalten ggf. eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat.

Zulassung zur Prüfung

Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist die Teilnahme an den vom jeweiligen Lehrgangsträger vorgeschriebenen Lehrgängen, Modulen, Unterrichtseinheiten sowie zwei Zwischenprüfungen.

Prüfungsinhalte

Zwischenprüfungen

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes werden nach dem ersten und nach dem zweiten Ausbildungsjahr Zwischenprüfungen durchgeführt.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einem tänzerischen und einem fachtheoretischen Teil sowie ggf. zusätzlich aus einer Lehrprobe und einem Nachgespräch.

Prüfende Stelle

Die Prüfung wird bei einem internen Prüfungsausschuss des Lehrgangsträgers abgelegt.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Für diese Ausbildung ist rechtlich keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.

Die Bildungsträger legen eigene Zugangskriterien fest. Vorausgesetzt wird in der Regel eine abgeschlossene Schulausbildung, teilweise wird ein mittlerer Bildungsabschluss erwartet.

Bewerber/innen sollten in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein.

Weitere Ausbildungsvoraussetzungen

Die ausbildungsberechtigten Schulen und Verbände setzen teilweise Turniertanzerfahrung, Tanzschulpraktika oder den Erwerb bestimmter Tanzsportabzeichen voraus.

Bewerber und Bewerberinnen sollten neben guter körperlicher Konstitution auch Freude am und Geschick im Umgang mit Menschen, Geduld, gutes sprachliches Ausdrucksvermögen, Motivationsfähigkeit und den Wunsch zum selbstverantwortlichen Arbeiten mitbringen.